Das müssen Gastronomiebetriebe wissen
Seit dem 01. Januar 2023 gilt die Mehrwegpflicht europaweit. Gastronomiebetriebe mit mehr als 5 Mitarbeiterinnen und einer Verkaufsfläche von über 80 Quadratmetern müssen sich an die neuen Regeln halten. Betroffen ist die Verpackung von Essen und Getränken zum Mitnehmen.
Die Mehrwegpflicht sieht vor, dass Mehrwegverpackungen als Alternative zu Kunststoff-Einwegverpackungen angeboten werden müssen. Betroffene Betriebe haben hierbei die Wahl zwischen einem Pool-Mehrwegsystem externer Anbieter oder einer eigenen Lösung. Dies betrifft Lieferdienste, Cafés, Restaurants und Cateringbetriebe sowie Lebensmitteleinzelhändler, die To Go Getränken und Take-Away-Essen anbieten.
Mehrwegverpackungen dürfen mit Pfand ausgegeben werden, allerdings darf der Kauf in Mehrwegverpackungen nicht teurer sein als der Kauf in Einwegverpackungen. Rabatte oder Vergünstigungen für Käufe in Einwegverpackungen sind ebenfalls nicht erlaubt.
Gastronomiebetriebe sind außerdem verpflichtet, Informationen zum Mehrweg-Angebot gut sichtbar anzubringen, z.B. mittels Plakaten oder Schildern. Dies soll Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen Mehrweg- und Einwegverpackungen erleichtern und sie dazu animieren, sich für die Umweltfreundlichere Alternative zu entscheiden.
Die Mehrwegpflicht ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und trägt dazu bei, den Einsatz von Einweg-Kunststoff zu reduzieren. Gastronomiebetriebe müssen sich jetzt an die neuen Regeln anpassen, um ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten zu können.
Alle Betriebe, einschließlich solcher, die bisher ausgenommen waren, müssen nun Behältnisse zum Befüllen annehmen. Zusätzlich dazu müssen Betriebe, die Mehrwegverpackungen ausgeben, diese auch wieder zurücknehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Umweltschutz zu fördern und die Verwendung von Einwegverpackungen zu reduzieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Hygienevorschriften des Lebensmittelverbands (www.lebensmittelverband.de) unbedingt eingehalten werden müssen. Dies gilt sowohl für die Verwendung von Mehrwegverpackungen als auch für deren Rücknahme. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Verpackungen hygienisch einwandfrei sind und die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährdet wird.